KFZ-Sachverständigen-Büro
Adam Weiland

Kfz- Sachverständiger und Meister im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk
 
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    Sachverständiger
    Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen im Haftpflichtschadenfall

    Oft wird der Geschädigte mit der Behauptung konfrontiert, die Beauftragung eines Sachverständigen sei nicht nötig gewesen bzw. ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht. Dass dies so nicht stimmt, ist eindeutig aus den folgenden Urteilen erkennbar; ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht liegt demnach nur vor, wenn der Sachverständige einen für den Laien erkennbar zu hohen Betrag in Rechnung gestellt hat.

    Einige Versicherer verweigern die Zahlung der Sachverständigenrechnung mit dem Hinweis, sie hätten bis zu einer Schadenhöhe von z.B. Euro 3500,00 auf die Einschaltung eines Sachverständigen ausdrücklich verzichtet. Die Hinzuziehung eines Kfz-Sachverständigen ist jedoch das Recht eines jeden Geschädigten, auf das die Versicherung nicht verzichten kann.

    Gericht: AG Bochum Aktenzeichen: 68 C 405 / 98
    Der Geschädigte braucht vor der Beauftragung eines Sachverständigen nicht erst eine Art Marktforschung zu betreiben, um den preisgünstigsten Sachverständigen ausfindig zu machen. Halten sich die Kosten, die für die Erstellung des Gutachtens verlangt werden, im Rahmen des üblichen, so sind diese Kosten vom Schädiger zu ersetzen; nur dann, wenn für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar ist, dass der von Ihm ausgewählte Sachverständige Kosten verlangt, die außerhalb des üblichen liegen, darf er einen Auftrag auf Kosten des Schädigers erteilen.

    Gericht: AG Dortmund Aktenzeichen: 112 C 8004 / 98
    Der Geschädigte hat nicht gegen seine Schadensminderungsobliegenheiten verstoßen, indem er den Kläger beauftragt hat. Denn anders als etwa beim Mietwagenmarkt, der dadurch gekennzeichnet ist, dass die Mietwagenunternehmen in den Medien für Ihre Tarife weben, existiert aus der Sicht einer breiten Bevölkerungsschicht bei Sachverständigen nicht ein vergleichbarer Preiswettbewerb. Der durchschnittliche Geschädigte muss sich daher nicht aufgerufen fühlen, einen Preisvergleich durchzuführen. Er handelt nicht pflichtwidrig, wenn er einen fachlich geeigneten Sachverständigen beauftragt und darauf vertraut, dass dieser seine Gebühren nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB abrechnet.

    Gericht: AG Düsseldorf Aktenzeichen: 16333 / 98
    Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles kann von der gegnerischen Haftpflichtversicherung Zahlung seines Sachschadens in der Regel nur erwarten, wenn er diesen Schaden dem gegnerischen Haftpflichtversicherer gegenüber der Höhe nachweist. Diesen Nachweis kann der Geschädigte, der selbst zur Berechnung des Schadens nicht in der Lage ist, in der Regel nur durch Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens führen, weshalb die Kosten eines Sachverständigengutachtens in der Regel unfallbedingten Schaden darstellen.
    Zu Recht weist die Klägerin darauf hin, dass sie als technischer Laie keinerlei Möglichkeit hatte, eine eventuelle Unwirksamkeit oder Überhöhung der Rechnung des Sachverständigen festzustellen, zumal im vorliegenden Fall der Sachverständige ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, dem zu Recht in der Bevölkerung ein erhöhtes Vertrauen entgegen gebracht wird. Auch insoweit folgt das Gericht der zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach eine Verletzung der Schadenminderungspflicht allenfalls dann in Betracht kommt, wenn der Klägerin bei der Auswahl des Sachverständigen ein Verschulden zu Lasten wäre.

    Gericht: AG Hamm Aktenzeichen: 26 C 156 / 98
    Selbst wenn die Versicherung in einem Telefonat die 100%tige Regulierung des Schadens zugesichert und sich der Geschädigte einverstanden erklärt hat, schließt dies nicht sein Recht aus, aufgrund anderer Überlegungen gleichwohl ein Gutachten einzuholen.

    Gericht: AG OLG Aktenzeichen: 9 U 168 / 94
    Ein Auswahlverschulden ist dem Geschädigten nicht zur Last zu legen, denn die von Ihm getroffenen Maßnahmen sind vielmehr solche, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch vorgenommen hätte. Er hat ein anerkanntes Sachverständigenbüro mit der Schadensbegutachtung beauftragt und auf der Grundlage dieses Gutachtens den Reparaturauftrag erteilt. Diese Maßnahmen sind für eine ordnungsgemäße Schadenbeseitigung angemessen.

     

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